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GÖLT 2022 Gesamtösterreichische Lektor*innen-Tagung

29. April 2022 - 16:00 bis 1. Mai 2022 - 13:30

Die Gesamtösterreichische Lektor*innen-Tagung 2022 wird vom 29. April bis 1. Mai 2022 in Stadtschlaining (Burgenland) veranstaltet. Das Thema der Tagung lautet: Gemeinsam dienen! Dienstgemeinschaften und Ehrenamt.

Mit Bischof Michael Chalupka, Oberkirchenrätin Ingrid Bachler, Pfarrer Patrick Todjeras und vielen anderen werden wir den biblischen und kirchlichen Spuren zu einem gemeinsamen Dienstverständnis nachgehen und dabei einiges selbst erproben und erleben. Auch „young lectors“ sind wieder mit dabei.
Ein kleines Kulturprogramm am Samstag (Ausstellung „100 Jahre Burgenland“ in der Schlaininger Burg, Dokumentation Pfarrer Gottlieb-August-Wimmer in Oberschützen, Judentum und Roma in Stadtschlaining und Umgebung, Drei-Orgel-Weg) und der Abendmahls-Gottesdienst am Sonntag runden die Tagung ab.
Die Einladung erfolgt durch den Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, Mag. Michael Chalupka, siehe dazu seinen Brief.
Das Programm wird Ende Jänner 2022 an alle Lektor*innen und Interessenten für den Lektorendienst über die diözesanen Lektorenleitungen ausgesandt.
Hier finden Sie das Programm zum Download.
Ihre Anmeldung ist über diesen Link bis spätestens 31.3.2022 möglich: Anmeldung zur GÖLT 2022

Wir haben mit Ende März 2022
unsere Erwartungen bezüglich der Teilnehmendenzahl
und das Kontingent der verfügbaren Hotelzimmer
AUSGESCHÖPFT.

Tagungsbeitrag pro Person (Essen, Nächtigung, Eintritte…):
All-in-all-Tagungsbeitrag (Freitag bis Sonntag, Unterbringung in/bei Stadtschlaining: € 160,00 (Einzelzimmer), € 120,00 (Doppelzimmer)
Tagesgäste: Freitag oder Sonntag jeweils € 15,00, Samstag € 40,00

IBAN: AT89 3312 5010 0020 0014
Verwendungszweck:
GÖLT 2022
Empfänger:
Lektorenarbeit der Evang. Kirche A.B., 7461 Stadtschlaining
Mit der Einzahlung des Tagungsbeitrages sind Sie angemeldet und erhalten eine Bestätigung.
Anmeldungen nach Anmeldeschluss (31.3.2022): 96 Teilnehmende 

Unterlagen:
Letzte Informationen zur GÖLT 2022
Brief mit Einladung von Bischof Mag. Michael Chalupka
Programm zum Download
Anmeldungsformular zur GÖLT 2022
Reiserechnungsformular
(bitte ausgefüllt zur Tagung mitbringen!)

Für die Verrechnung der Fahrtkosten gilt folgende gesetzliche Regelung:

Zitat aus der Lektorenverordnung von 2006:
 ( 13 ) 1 Die Fahrtkosten für die Teilnahme von Lektoren an Fortbildungsveranstaltungen trägt die Pfarrgemeinde, in der der Lektor Dienst tut. 2 Für die Teilnahme an der Gesamtösterreichischen Lektorenrüstzeit ist ein Tagungsbeitrag von der/den entsendenden Gemeinde(n) zu leisten. 3 Die Fahrtkosten trägt die Kirche A. B.

Zitat aus der „Reisegebührenverordnung“ unserer Kirche von 2016 https://www.kirchenrecht.at/document/39265#
3. Fahrtkosten:
a) Es werden grundsätzlich die Auslagen für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln 2. Klasse ersetzt. Es werden die jeweils günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel nach deren Tarif vergütet. Das Kirchenamt A. B. kann die Abwicklung mittels ÖBB-Businesscard vorsehen.
b) Nur wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar oder unwirtschaftlich ist, wird ausnahmsweise für die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges das amtliche Kilometergeld ersetzt.
c) Bei Fahrten zwecks Teilnahme an einer Synode, einer Generalsynode, einem Kirchenpresbyterium, einem Ausschuss o. ä. ist die Unzumutbarkeit oder Unwirtschaftlichkeit von der oder dem Vorsitzenden zu bestätigen.
d) Bei Ehrenamtlichen ist bei der Prüfung der Zumutbarkeit besonderer Bedacht auf ihre zeitliche Belastung und die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt zu legen.
e) Es sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden, diese gelten ab 3 Personen jedenfalls als wirtschaftlich sinnvoll.
f) Wenn durch Dauerermäßigungen (z. B. ÖBB-Vorteilscard) oder Dauerkarten (z. B. ÖBB-Österreichcard, Jahreskarte) voraussichtlich eine Kostenersparnis erzielt werden kann, werden die Kosten für diese Ermäßigungen und Karten nach vorhergehender Absprache ersetzt.

Die Lektor*innen sind gebeten, auch bei der Gesamtösterreichischen Lektor*innen-Tagung möglichst den günstigsten Tarif zu verrechnen, auch wenn sie mit dem Auto angereist waren. Dem Unzumutbarkeitsverweis von 3 b) und d) wird jedoch stattgegeben, wenn von der*dem Lektor*in das amtliches Kilometergeld beantragt wird. Ebenso wird bei Fahrtgemeinschaften das amtliche Kilometergeld ersetzt.

Details

Beginn:
29. April 2022 - 16:00
Ende:
1. Mai 2022 - 13:30
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Stadtschlaining
Lange Gasse 54
Stadtschlaining, 7461 Österreich
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